Die Vergabe von Terminen ermöglicht es uns, die Wartezeiten für Sie
so kurz wie möglich zu halten. Eine wichtige Voraussetzung hierfür
ist, dass Sie pünktlich zu Ihrem Termin erscheinen.
Da in unserer Praxis auch Notfälle behandelt werden, kann sich der
Terminplan manchmal verschieben; auch sind die eine oder andere
Behandlung oder die Dauer eines Gespräches nicht sicher
vorauszuplanen. Daher bitten wir um Verständnis, falls es trotz
Terminvereinbarung zu einer Verzögerung kommen sollte.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können,
bitten wir Sie, sich zeitgerecht bei uns zu melden, damit ein anderer
Patient einen festen Termin in unserer Praxis bekommen kann.
Versichertenkarte/ Krankenschein
Dieser Abschnitt gilt nur für Versicherte der gesetzlichen
Krankenversicherungen.
Bei jedem neuen Kontakt zu jedem Quartalsbeginn müssen wir Ihrer
Krankenkasse gegenüber einen Nachweis über Ihre Versicherung
erbringen. Dieser Nachweis erfolgt über Ihre Krankenversichertenkarte,
die jeweils neu über unser Lesegerät in unsere Kartei eingelesen
werden muss. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Vergütung.
Eine Behandlung ohne Versicherungsnachweis ist nur in Notfällen
oder aber als Selbstzahler möglich.
10 € Kassengebühr
Jeder Patient kann direkt zu dem Arzt gehen, den er für seine
Beschwerden für richtig hält. Es kann also jeder Patient direkt zum
Facharzt gehen, ohne sich vorher eine Überweisung holen zu müssen.
Jeder Facharzt kann wiederum weitere Überweisungen zum Hausarzt oder
zu weiteren Fachärzten ausstellen.
Wichtig ist nur, dass für die normale Sprechstunde beim ersten
Kontakt pro Quartal einmal 10 € bezahlt werden müssen, egal welcher
Arzt, Hausarzt oder Facharzt, besucht wird.